4 Mitarbeiter in orangenen Polo sitzen auf einer Bank und schauen freundlich in die Kamera

Häufig gestellte Fragen


Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Für weitere Informationen steht Ihnen die Einrichtungsleitung gerne zur Verfügung.

 

1. Was sind die Voraussetzungen für eine Aufnahme?

Es muss eine Pflegebedürftigkeit in Form eines Pflegegrads sowie die Bewilligung für eine vollstationäre Pflege von der Pflegekasse vorliegen. Die Antragstellung erfolgt bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Diese ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Antragsformulare können Sie telefonisch anfordern oder alternativ auf den Webseiten der jeweiligen Kranken-/Pflegekasse finden. Der Antrag kann von der versicherten Person selbst oder vom Bevollmächtigten gestellt werden. Bei befristetet bewilligten Leistungen, muss nach Ablauf der Frist ein neuer Antrag gestellt werden. Bei geringen finanziellen Mitteln empfehlen wir die frühzeitige Antragstellung auf Heimkostenübernahme beim Sozialhilfeträger. Eine rückwirkende Erstattung gilt erst ab dem Datum der Antragstellung.

2. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Nachdem Sie einen Antrag gestellt haben, besucht der Medizinische Dienst oder andere unabhängige Gutachter Sie bzw. Ihren Angehörigen. Das ausgebildete Personal beurteilt, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt.

3. Welche Dokumente werden beim Einzug benötigt?

  • Ausgefüllter Heimantrag
  • Pflegegradbescheid der Pflegekasse
  • Personalausweis
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • Impfausweis
  • Arztbrief mit Medikation und Arzt-Unterschrift
  • Ärztl. Bescheinigung darüber, dass keine ansteckende Krankheit vorliegt (z.B. TBC oder MRSA)


Wenn vorhanden/notwendig:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Herzschrittmacherausweis, Falithrom etc.
  • Allergieausweis
  • Zahnarztbonusheft
  • Brillenpass
  • Krankenkassen-Versichertenkarte
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsvollmacht
  • Kopie Betreuerausweis
  • Bescheid Kostenübernahme des Sozialhilfeträgers
  • Vorsorge- oder Generalvollmacht
  • Bewilligung zur Befreiung von Rezeptgebühren


4. Wer trägt welche Kosten?

Von der Pflegekasse erhalten Sie seit dem 01. Januar 2025 folgenden monatlichen pauschalen Sachleistungsbetrag für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die Betreuung:

  • in Pflegegrad 1:      131,00€
  • in Pflegegrad 2:      805,00€
  • in Pflegegrad 3:      1.319,00 €
  • in Pflegegrad 4:      1.855,00 €
  • in Pflegegrad 5:      2.096,00 €

Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Heimkosten. Für die über dem monatlichen Zuschuss liegenden Kosten, muss die pflegebedürftige Person selbst aufkommen. Dabei zahlen alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 den gleichen pflegebedingten Eigenanteil. Dieser unterscheidet sich zwischen den Einrichtungen. Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Investitionen.

Hinweis: Kann die pflegebedürftige Person die Kosten der stationären Versorgung selbst nicht decken, übernimmt das Sozialamt nachrangig und nach Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen die verbleibenden Kosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei dem Sozialamt vor Ort. 

5. Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz setzen sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen:


Pflege- und Betreuungskosten - Aufwendungen für die Pflege, die soziale und aktivierende Betreuung und die medizinische Behandlungspflege

Unterkunfts- und Verpflegungskosten - Kosten für Verpflegung, hauswirtschaftliche Leistungen sowie Verbrauchskosten (z. B. Heizung)

Ausbildungszuschlag -  Personalkosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung von Altenpflegeschülern entstehen

Investitionskosten - Kosten zur Herstellung und Erhaltung des Seniorenzentrums Eine Übersicht über die Pflegeplatzkosten in unserer Einrichtung finden Sie hier Preisliste.
6. Kann ich mein Zimmer selbst gestalten?

Jedes Zimmer verfügt bei Einzug über eine komplette Einrichtung. Dennoch kann jedes Zimmer selbst gestaltet und eingerichtet werden, sofern das pflegerische Tagesgeschäft nicht behindert wird. Bitte stimmen Sie sich hierzu mit der Einrichtungsleitung ab.



GUT VORBEREITET FÜR ALLE LEBENSLAGEN:

Nicht nur im Alter, auch durch plötzliche Krankheiten oder Unfälle kann es passieren, dass man wichtige Dinge nicht mehr selbst regeln kann.

Damit trotzdem Ihre Wünsche beachtet werden, ist es wichtig, frühzeitig Vertrauenspersonen zu bestimmen. Diese Personen bekommen dann eine Vollmacht.

Eine Vollmacht erlaubt ihnen, für Sie Entscheidungen zu treffen – zum Beispiel bei Betreuung und Versorgung. Wir möchten, dass Sie in jeder Situation gut versorgt sind.

Darum empfehlen wir Ihnen, sich auf der Webseite des Bundesministeriums zu informieren. Dort finden Sie wichtige Infos und Vorlagen zum Thema Vollmachten.

 

Hier geht es zur Seite des: Bundesministeriums.

 



WEITERE INFORMATIONEN FÜR SIE:

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